Kuhn-Objekte     Inh. Roger Kuhn
Knospstr. 8
67117 Limburgerhof
06236 4659580
0621 451899997
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Verwendung unserer Angebote erkennt der Interessent oder Empfänger ausdrücklich die nachstehenden Bedingungen an:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Alle Angebote von KUHN OBJEKTE sind freibleibend und unverbindlich und basieren auf den erteilten Informationen durch
Dritte — namentlich durch Verkäufer 'Vermieter. Eine Haftung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Ein Provisionsanspruch entsteht für den Makler auch dann, wenn der Vertrag Zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Angebot des Maklers abweichen.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem GF der Fa. KUHN OBJEKTE auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Kuhn-Objekte als Vermittler, Wird mit in den Kaufvertrag eingetragen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, er verpflichtet, den GF der Fa. KUHN OBJEKTE unverzüglich schriftlich Zu informieren — alles andere wird nicht anerkannt. Generell sind jegliche vertraglichen Abweichungen schriftlich zu vereinbaren, mit beiderseitiger Unterschrift der Vertragspartner. PROVISION Provisionssåtze sind im Erfolgsfalle zu zahlen. Die Provisionen stehen im Abgeschlossenen Vertrag mit den
Verkäufern und in dem Exposee für die Käufer. Nach Abschluss eines Mietvertrages oder eines Notariellen
Kaufvertrages ist die Provision verdient und fällig.
Bei Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Verkäufer, ist die vereinbarte Zahlung nach erhalt der
Provisionen von Verkäufer und Käufer zu zahlen. Wenn der Verkäufer nicht pünktlich zahlt und der GV der Firma
Kuhn-Objekte einen Rechtsanwalt beauftragen muss, ist der abgeschlossene Kooperationsvertrag hinfällig.
Kuhn-Objekte ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein.
Nach Abschluss eines „Makler-Allein-Verkaufsauftrag" mit der Firma Kuhn-Objekte (GF Roger Kuhn)
Verpflichtet sich der Verkäufer, keinerlei Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu
nehmen, Oder dieses selbst anzubieten und zu Verkaufen. Alle ihm bekannten Interessenten sind an die Firma
Kuhn-Objekte weiterzuleiten.
Ein Provisionsanspruch steht der Fa. Kuhn-Objekte auch dann zu, wenn im zeitlichen und Wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem ersten von Kuhn-Objekte vermittelten und/oder nachgewiesenen Vertrag, weitere
vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
unsere Angebote sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe des Angebotes Oder von Einzelheiten desselben ist strengstens untersagt. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so haftet der Interessent für die
entgangene Provision im vollen Umfang — vorbehaltlich weiter zu definierender Schadensersatzansprüche der
Fa. Kuhn-Objekte. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich, unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
ERSATZANSPRÜCHE
Nach Einigung des Käufers und Verkäufers und Beauftragung des
Kaufvertrags-Entwurf bei einem Notar, wird eine Entschädigung für die Firma Kuhn-Objekte von 2% des
Kaufpreises fällig, wenn eine der beiden Parteien den vereinbarten Kauf absagt.
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers oder auch des Interessenten, welches das mögliche Entstehen
eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt den GF von Kuhn-Objekte zur Berechnung einer
Entschädigung in voller Provisionshöhe, sowie zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der im
Einzelfall zu beziffern sein wird.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein