Hellwig Immobilien GbR, Sabine und Matthias Hellwig Bahnhofstr. 12 88630 Pfullendorf 07552 3822418 info@hellwigimmobilien.de Inhaber und Betreiber der Webseite: Hellwig Immobilien GbR, Sabine und Matthias Hellwig Bahnhofstr. 12 88630 Pfullendorf Deutschland E-Mail: info(ät)hellwigimmobilien.de Tel:+49 (0)7552 3822418 Umsatzsteuer-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE323313542 Gesellschafter: Sabine Hellwig Matthias Hellwig Vertretungsberechtigte Personen: Sabine und Matthias Hellwig (Anschrift wie oben) Inhaltlich Verantwortliche: Sabine und Matthias Hellwig (Anschrift wie oben) Makler-Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Bodensee-Oberschwaben Lindenstraße 2 88250 Weingarten E-Mail: info(ät)weingarten.ihk.de Tel:+49 (0)751 409-0 Website: http://www.weingarten.ihk.de/ Makler-Berufsbezeichnung: Sabine Hellwig, Matthias Hellwig Immobilienmakler nach § 34c GewO Erlaubnis erteilt durch Bezirksamt Spandau von Berlin, Ordnungsamt Galenstraße 14, 13597 Berlin Tel: +49 (0)30 902793000 Makler-Berufsrechtliche Regelungen: Gewerbeordnung GewO Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Die berufsrechtlichen Regelungen der GewO und der MaBV können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Makler-Berufshaftpflichtversicherung: Hiscox SA Niederlassung für Deutschland Hauptbevollmächtigter für Deutschland: Robert Dietrich Arnulfstr. 31 80636 München (räumlicher Geltungsbereich: Deutschland) Makler-Streitschlichtung: Online-Streitbeilegunggemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zurOnline-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie in deutsch unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE finden. Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Onlineverträgen beizulegen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des Paragraphen 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das anrufen zuständiger ordentliche Gerichte dar.